

ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht regelt die unselbständige und abhängigen Erwerbstätigkeit. Ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.
Wir beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstände in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Zu unseren Schwerpunkten im Arbeitsrecht zählen insbesondere:
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Beendigungsstreitigkeiten bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigung, insbesondere Kündigungsschutzklagen
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Rechte und Pflichten bei der Kündigung
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die Abfindung
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die Abmahnung
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der Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag
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Gestaltung, Optimierung & Prüfung von Arbeitsverträgen
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Gestaltung von Klauseln (Besfristung, flexible Arbeitszeit)
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Verhandlung und Ausgestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände