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IMMOBILIENRECHT

Bereits bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich die Frage nach der Wahl der Gesellschaftsform, dem Firmennamen, der Ausgestaltung von Verträgen mit Kunden, Lieferanten, Handelsvertretern und Mitgesellschaftern. Im Geschäftsbetrieb müssen ordnungsgemäße Bevollmächtigungen erteilt werden und Haftungsfragen geklärt werden. Schließlich müssen beim Verkauf oder bei der Auflösung einer Gesellschaft Verträge geprüft und ausgewogen gestalltet werden, wobei die Interessen der Gesellschafter, Arbeitnehmehr und Dritter Berücksichtigung finden müssen.

 

Unsere rechtliche Beratung im Handels- & Gesellschaftsrecht nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung, umfasst immer auch Ihre individuellen Bedürfnisse und wirtschaftlichen Interessen.

Zu unseren Leistungen im Handels- & Gesellschaftsrecht zählen insbesondere:

  • Gründungsberatung

  • Wahl der individuelle passenden Gesellschaftsform

  • Gestalltung von Gesellschaftsverträgen

  • Gestalltung von Kundenverträgen und Lieferantenverträgen

  • Gestalltung von Handelsvertreterverträgen oder Vertriebsverträgen

  • Gestalltung von Angestelltenverträgen

  • Beratung zum Handelskauf
  • ​Beratung zur Bevollmächtigung

  • Umstrukturierung von Unternehmen

  • Unternehmenskäufe und -verkäufe (Mergers & Acquisitions)

  • Beratung bei Auseinandersetzung von Gesellschaftern

  • Beratung zur Unternehmensnachfolge

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