Abmahnfallen eines Online-Shops Part I - Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Aktualisiert: 27. Apr.
Eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig und berechtigt Ihre Wettbewerber Sie abzumahnen und eine Unterlassungserklärung zu fordern. Um das zu vermeiden, sollten Sie Ihre Widerrufsbelehrung sorgfältig auf ihre Rechtskonformität prüfen.

Warum braucht ein Online Shop eine Widerrufsbelehrung?
Im Online Shop werden regelmäßig Verträge mit Verbrauchern (schließen Rechtsgeschäfte zu privaten Zwecken ab) unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (über das Internet, Telefon, Fax – also ohne physische Anwesenheit) geschlossen. Es sind Kauf-, Werk- und Dienstverträge umfasst. Das Widerrufsrecht gilt nicht für schnell verderbliche Waren, Maßanfertigungen, Lieferung von Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten (es sei denn es handelt sich um ein Abo), Veranstaltungen, die zu einem bestimmten Termin stattfinden (z.B. Bahntickets, Pauschalreisen, Konzerte).
Wo muss die Widerrufsbelehrung zu finden sein?
Die Widerrufsbelehrung muss für den Verbraucher deutlich erkennbar sein und sich von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weiterem Vertragswerk deutlich abheben. Es empfiehlt sich diese in Ihrem Online Shop separat darzustellen und Sie dem Verbraucher in einem eigenen Dokument bereitzuhalten. Die Widerrufsbelehrung kann per Email, Brief oder Fax versandt werden. Eine Darstellung lediglich auf Ihrer Website ist nur dann ausreichend, wenn der Link, der zur Widerrufsbelehrung führt, deutlich und unmissverständlich ohne Abkürzungen so platziert ist, dass er für den Verbraucher nicht zu übersehen ist. Zum Beispiel im Rahmen des Bestellvorgangs direkt über dem Bestellbutton.
Was soll die Widerrufsbelehrung enthalten?
Die genaue Firmenbezeichnung
Ladungsfähige Anschrift des Anbieters
Einen Hinweis auf die vierzehntägige Widerrufsfrist
Einen Hinweis darauf, dass der Widerruf ohne die Angabe von Gründen erklärt werden kann
Einen Hinweis darauf, dass der Widerruf in Textform (Brief oder per Email) oder durch rechtzeitige Rücksendung der Ware erfolgen kann
Ein Muster-Widerrufsformular
Je nach Vertragsart weitere Angaben (z.B. bei Fernabsatzverträgen: Hinweis, dass die Widerrufsfrist erst nach Zugang der Ware bei dem Empfänger zu laufen beginnt)
Die Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher vor oder spätestens mit Abschluss des Vertrags zugehen, geht sie dem Verbraucher erst später zu, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Beim Kaufvorgang im Online Shop (Fernabsatzvertrag) erkennt der BGH die rechtzeitige Zustellung an, wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform zugeht.
Folgen einer fehlenden oder unvollständigen Widerrufsbelehrung
Eine fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung ist einer der häufigsten Abmahngründe von Online Shops
Bekommt ein Verbraucher keine Widerrufsbelehrung oder nur eine unvollständige, kann er den Vertrag noch bis zu 1 Jahr und 14 Tage nach Abschluss des Vertrags widerrufen.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben.
In Abmahnfallen eines Online Shops Part II geht es um das fehlende oder fehlerhafte Impressum.