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Abmahnung Herstellergarantie: Abmahnung wegen Werbung mit einer Herstellergarantie

Abmahnung Herstellergarantie: Abmahnungen wegen Werbung mit einer Herstellergarantie sind ein zunehmendes Problem für Unternehmen. Das liegt daran, dass es gesetzliche Informationspflichten gibt, die bei der Werbung mit der Herstellergarantie zu beachten sind und von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerbern bei Nichtbeachtung abgemahnt werden können. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Internethändler über Herstellergarantien allerdings nur dann informieren, wenn diese für die Kaufentscheidung der Kunden relevant sind. Das sei dann der Fall, wenn die Garantie ein wesentliches Merkmal des Angebots darstelle, Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 10.11.2022, Az. I ZR 241/19, im Einklang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

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Übersicht

  1. Was ist eine Herstellergarantie?
  2. Warum wird Werbung mit der Herstellergarantie abgemahnt?
  3. Worüber muss informiert werden?
  4. Wer darf abmahnen?
  5. Was ist, wenn die Herstellergarantie nicht erwähnt wird, obwohl sie besteht?
  6. Was sollten Unternehmen tun, wenn sie eine Abmahnung wegen Werbung mit einer Herstellergarantie erhalten?
  7. Fazit

1. Was ist eine Herstellergarantie?

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Mit der Herstellergarantie verspricht der Hersteller, dass das Produkt für einen bestimmten Zeitraum fehlerfrei funktionieren wird. Im Falle eines Mangels verpflichtet sich der Hersteller, das Produkt kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen.

2. Warum wird Werbung mit der Herstellergarantie abgemahnt?

Die Werbung mit der Herstellergarantie kann abgemahnt werden, wenn sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, aber für die Kaufentscheidungen von Kunden relevant ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn nicht oder nicht ausreichend über die Bedingungen und Einschränkungen der Herstellergarantie informiert wird, obwohl die Herstellergarantie auf der Angebotsseite des Produkts erwähnt wird oder wenn die Garantiebedingungen unverständlich formuliert sind. Auch eine irreführende Werbung mit der Herstellergarantie kann zu einer Abmahnung führen, wenn die Garantiebedingungen falsch dargestellt werden.

3. Abmahnung Herstellergarantie: Worüber muss informiert werden?

Bei der Werbung mit der Herstellergarantie muss der Hersteller ausreichend über die Garantiebedingungen informieren, hierbei muss die Garantieerklärung grundsätzlich einfach und verständlich formuliert sein. Sie muss folgende Informationen enthalten:

  • einen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Mängeln,
  • einen Hinweis darauf, dass die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Gewährleistungsrechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die zusätzliche Garantie nicht eingeschränkt werden,
  • Namen und Anschrift des Garantiegebers,
  • Hinweise auf das Verfahren um die Garantie in Anspruch zu nehmen,
  • die Bezeichnung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht,
  • den Garantieinhalt, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes

Die Informationen zu der Herstellergarantie sind leicht zugänglich und gut sichtbar darzustellen, zum Beispiel direkt unter dem Produktnamen oder in einer eigenen Registerkarte. Darüber hinaus ist spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware die Garantieerklärung dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass der Verbraucher die Garantieerklärung spätestens mit Lieferung der Ware, z. B. per E-Mail im PDF-Format, erhält oder diese der Warensendung beigefügt sein sollte.

4. Wer darf abmahnen?

Eine Abmahnung wegen fehlerhafter Werbung mit der Herstellergarantie kann von Wettbewerbern, Verbraucherschutzverbänden und anderen Organisationen ausgesprochen werden. Im Falle einer berechtigten Abmahnung müssen die beanstandeten Werbeaussagen geändert oder entfernt werden, gegebenenfalls ist eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben (nie ohne vorherige rechtliche Prüfung) und die Rechtsverfolgungskosten der Abmahnung bezahlt werden.

5. Was ist, wenn die Herstellergarantie nicht erwähnt wird, obwohl sie besteht?

Gem. § 479 BGB gilt, dass eine Informationspflicht über den Gegenstand und den Inhalt einer Herstellergarantie entsteht, wenn der Unternehmer dem Verbraucher ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Garantievertrags gemacht hat. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass das bloße Bestehen einer Herstellergarantie, ohne dass mit dieser geworben wird, noch keine Informationspflichten auslöst.

6. Was sollten Unternehmen tun, wenn sie eine Abmahnung wegen Werbung mit einer Herstellergarantie erhalten?

Wenn ein Unternehmen eine Abmahnung wegen fehlerhafter Werbung mit einer Herstellergarantie erhalten hat, gibt es einige wichtige Schritte, die es unternehmen sollte:

  1. Abmahnung prüfen: Das Unternehmen sollte die Abmahnung und die Forderungen sorgfältig überprüfen.
  2. Fristen beachten: Es ist wichtig, die Fristen für eine Reaktion auf die Abmahnung zu beachten, um weiteren rechtlichen Konsequenzen und höhere Kosten, durch zum Beispiel die Beantragung einer einstweiligen Verfügung durch die Gegenseite bei unterbliebener Abgabe einer Unterlassungserklärung, zu vermeiden.
  3. Anwalt einschalten: Es ist ratsam, eine Anwaltskanzlei hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann die Abmahnung prüfen, die rechtlichen Möglichkeiten des Unternehmens einschätzen und bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung helfen.
  4. Unterlassungserklärung abgeben: Das Unternehmen sollte, sofern feststeht, dass die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist, eine Unterlassungserklärung abgeben, in der es sich verpflichtet, die irreführende Werbung in Zukunft zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt abgegeben werden, da sie rechtlich bindend ist und im Falle eines Verstoßes schwerwiegende rechtliche und kostentechnische Folgen haben kann.
  5. Schadensersatzforderungen prüfen: Wenn der Abmahnende Schadensersatzforderungen geltend macht, sollte das Unternehmen prüfen, ob diese gerechtfertigt sind und gegebenenfalls eine angemessene Zahlung anbieten.

Es ist wichtig, eine Abmahnung wegen fehlerhafter Werbung mit einer Herstellergarantie ernst zu nehmen und schnell zu handeln, um weitere rechtliche Konsequenzen und höhere Kosten zu vermeiden. Durch eine professionelle Reaktion kann das Unternehmen die Angelegenheit schnell und effektiv lösen.

7. Fazit

Wer mit der Herstellergarantie wirbt, sollte darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wer die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht sicherstellen kann, sollte überhaupt nicht mit der Herstellergarantie werben.

Gerne beraten wir Sie im Wettbewerbsrecht zum Festpreis, ohne Kostenrisiko. Nehmen Sie Kontakt auf.

Foto von julianhochgesang auf Unsplash

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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