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KI & Urheberrecht


Rechtsanwältin in Barbie-Style in KI generiertem Werk und Urheberrecht

Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) hat zu einer Fülle neuer Möglichkeiten in verschiedenen Bereichen geführt.KI-Systeme sind mittlerweile in der Lage Schriften, Gemälde, Musik, Literatur und sogar Filme zu erzeugen.

Diese Entwicklung wirft jedoch eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf, insbesondere in Bezug auf das Urheberrecht. Die rechtliche Beurteilung des Urheberrechts von Werken, die von KI erstellt wurden, ist ein komplexes Thema, das sowohl die Positionen der Kreatoren, der Technologieentwickler als auch der Rechtsinhaber berücksichtigen muss.


1. Traditionelles Urheberrecht und menschliche Schöpfung


Das Urheberrecht hat den Zweck, die Kreativität und Originalität von Werken zu schützen und den Urhebern eine angemessene Vergütung für ihre Werke zu gewährleisten. Traditionell setzt das Urheberrecht eine menschliche Schöpfung voraus. Werke, die durch menschliche Kreativität, Originalität und Individualität entstehen, können urheberrechtlich geschützt werden. Dieser Schutz gewährt dem Urheber exklusive Rechte an seinem Werk und ermöglicht es ihm, über dessen Verwendung zu entscheiden.


2. Der traditionelle Urheberbegriff und seine Herausforderungen


Das Urheberrecht wurde entwickelt, um den Schutz und die Anerkennung von kreativen Schöpfungen zu gewährleisten. Historisch gesehen beruht das Urheberrecht jedoch auf der Idee des individuellen Schöpfers, der durch seine Intelligenz und Kreativität ein Werk hervorbringt. Mit der Entstehung von KI stellt sich die Frage, ob Maschinen als "Schöpfer" betrachtet werden können und sollten.


3. KI-erzeugte Werke: Ein Paradigmenwechsel


Werke, die von KIs erstellt werden, sind nicht das Ergebnis menschlicher Kreativität im herkömmlichen Sinne. Stattdessen sind sie das Produkt komplexer Algorithmen, die auf großen Datenmengen trainiert wurden. KI kann beeindruckende Werke in Musik, Kunst, Literatur und anderen Bereichen erstellen, aber fehlt es diesen Werken an menschlicher Schöpfung, können sie dann urheberrechtlich geschützt werden? Kann eine Maschine als Urheber gelten?


Nach geltendem Recht in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, können nur menschliche Schöpfungen urheberrechtlich geschützt werden. Das bedeutet, dass KI-erstellte Werke nicht automatisch geschützt sind, es sei denn, es gibt einen menschlichen Urheber im Hintergrund, der maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis hatte.


4. Urheberrechte der KI-Entwickler


Eine weitere wichtige Perspektive ist die der Entwickler von KI-Systemen. In vielen Fällen sind es die Menschen hinter der KI, die die Algorithmen erstellen und trainieren, die dann die Werke erzeugen. Hier stellt sich die Frage, ob nicht diejenigen, die die KI-Technologie entwickeln und trainieren, Anspruch auf Urheberrechte an den generierten Werken haben sollten.


5. Rechte und Interessen der Rechtsinhaber


Die bestehenden Urheberrechtsinhaber könnten ebenfalls besorgt sein, wie die Verwendung von KI ihre eigenen Rechte beeinflussen könnte. Werden KI-generierte Werke als öffentliches Gut betrachtet oder haben die Urheberrechtsinhaber Anspruch auf Schutz? Dies könnte den Schutz von Werken beeinträchtigen, die traditionell menschlichen Schöpfern zugeschrieben werden.


6. Implikationen und Herausforderungen


Die Nichtanerkennung von KI-erstellten Werken als urheberrechtlich geschützt kann zu verschiedenen Problemen führen:


  • Marktwert: Wenn KI-generierte Werke nicht geschützt sind, könnte dies ihren Marktwert mindern, da sie frei reproduziert und verwendet werden könnten.

  • Anreiz für Innovation: Fehlender Schutz könnte Unternehmen und Einzelpersonen davon abhalten, in fortschrittliche KI-Technologien zu investieren, da der ROI (Return on Investment) nicht gesichert ist.

7. Mögliche Lösungsansätze


Eine Möglichkeit, die mit diesen Herausforderungen umgeht, könnte die Einführung einer neuen rechtlichen Kategorie für KI-generierte Werke sein. Diese könnten als "kollektive Schöpfungen" betrachtet werden, bei denen sowohl die KI-Entwickler als auch die KI selbst als Co-Autoren gelten könnten. Dies würde die Anerkennung des menschlichen Beitrags zur Technologie und die Anerkennung der kreativen Fähigkeiten der KI kombinieren.


Ein anderer Ansatz könnte darin bestehen, den menschlichen Entwickler oder Betreiber der KI als Urheber des Werkes anzuerkennen, solange er einen gewissen kreativen Beitrag zum Ergebnis leistet.


8. Fazit


Die rechtliche Beurteilung des Urheberrechts von KI-generierten Werken steht noch am Anfang und wird zweifellos weiterhin intensive Diskussionen und juristische Entwicklungen hervorrufen. Die Herausforderung besteht darin, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten und Interessen der KI-Entwickler, der traditionellen Urheber, der Rechtsinhaber und der Gesellschaft als Ganzes zu finden. Eine Anpassung der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen an die technologische Realität und die Schaffung neuer Konzepte könnte der Schlüssel sein, um gerechte Lösungen für diese komplexen Fragen und einen Mittelweg zwischen dem Schutz kreativer Werke und der Förderung von Innovation und technologischem Fortschritt zu finden.


Du oder dein Unternehmen braucht rechtliche Unterstützung beim Thema Urheberrecht im Internet? Meldet Euch gerne bei uns unter info@de-legal.de oder +49 40-60850901.


Rechtsanwältin für Internetrecht

Autorin:

Rechtsanwältin Darja Hannekum, LL.M. (University of Miami)


Fachanwältin für IT-Recht


Zertifizierte Datenschutzbeauftragte


Spezialisiert im Internetrecht, insbesondere im Datenschutzrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht & Urheberrecht sowie Vertragsrecht


Fragen zum Artikel an:


d.hannekum@de-legal.de

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