Rechtsanwältin Darja Hannekum, LL.M.
Löschen von negativen Online-Bewertungen: Was Sie wissen sollten

1. Bedeutung von Online-Bewertungen:
Online-Bewertungen sind heute für viele Menschen ein zentraler Anhaltspunkt, wenn sie sich ein Bild von einem Unternehmen oder Dienstleister machen wollen. Plattformen wie Jameda, Kununu, Yelp und Google bieten Nutzern die Möglichkeit, ihre Erfahrungen zu teilen und andere über die Qualität von Dienstleistungen zu informieren. Doch nicht jede negative Bewertung ist berechtigt oder wahrheitsgemäß. Eine ungerechtfertigt negative Bewertung kann erheblichen finanziellen Schaden anrichten und das Image eines Unternehmens nachhaltig beschädigen.
Kunden nutzen Online-Bewertungen, um sich ein Bild von Unternehmen oder Dienstleistern zu machen.
Bekannte Bewertungsplattformen sind u.a. Google, Jameda, Kununu, Yelp, Golocal, Google, Holidaycheck, aber auch Social Media Plattformen.
Eine ungerechtfertigte negative Bewertung kann erhebliche finanzielle und reputative Schäden verursachen.
2. Rechtlicher Rahmen:
Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen gibt es klare Unterscheidungen zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen. Während Tatsachenbehauptungen konkrete und überprüfbare Informationen darstellen, sind Meinungsäußerungen subjektive Ansichten, die von der Meinungsfreiheit geschützt werden. Doch wenn eine Tatsachenbehauptung unwahr ist, kann dagegen vorgegangen werden.
Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen:
Tatsachenbehauptungen: Äußerungen, die überprüfbar und damit wahr oder unwahr sind. Falsche Tatsachenbehauptungen können rechtlich angefochten werden.
Meinungsäußerungen: Subjektive Ansichten; Schutz unter Meinungsfreiheit, solange sie nicht beleidigend oder verletzend sind.
Meinungsäußerungen, die grundsätzlich unzulässig sind:
Generell unzulässig sind Äußerungen, die, ohne sich tatsächlich mit der Sache auseinanderzusetzen, entweder
• eine Formalbeleidigung oder
• eine unsachliche Schmähkritik oder
• einen Angriff auf die Menschenwürde
enthalten. Die Interessen der Betroffenen müssen hierbei nicht gegeneinander abgewogen werden, da die Ehrbeeinträchtigung hierbei immer überwiegt.
3. Die wichtigsten Rechtsansprüche bei negativen Bewertungen:
Berichtigung und Löschung: Bei unwahren Tatsachenbehauptungen besteht das Recht auf Berichtigung und/oder Löschung der Bewertung.
Unterlassung: Portalbetreiber können in bestimmten Fällen in die Pflicht genommen werden, insbesondere wenn sie den Beitrag "zu Eigen" gemacht haben.
4. Vorgehensweise bei negativen Bewertungen:
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Unternehmen oder Ihre Dienstleistung online ungerechtfertigt negativ bewertet wurde, sollten Sie zunächst Beweise sichern. Machen Sie Screenshots, notieren Sie die URL und andere relevante Daten. Falls die Identität des Bewerters bekannt ist, können Sie diesen direkt kontaktieren. Andernfalls ist es ratsam, sich an den Portalbetreiber zu wenden und eine Löschung der Bewertung zu beantragen.
Beweissicherung: Screenshots, URL, Nutzername, Erstelldatum.
Kontaktaufnahme mit dem bewertenden Nutzer: Bei bekannter Identität kann der Bewerter direkt kontaktiert werden.
Kontaktaufnahme mit dem Portalbetreiber: Beantragung der Löschung bei den Plattformbetreibern, häufig über bereitgestellte Meldesysteme oder Kontaktformulare.
Weitere Schritte bei Nichterfolg: Mögliche Abmahnungen oder Klagen.
Sollte das nicht zum gewünschten Ergebnis führen, stehen weitere rechtliche Schritte zur Verfügung. Hierbei kann es von Abmahnungen bis hin zu Klagen gehen, je nach Schwere und Auswirkung der falschen Bewertung.
In solchen Situationen ist professionelle Unterstützung unerlässlich. Unsere Kanzlei hat Erfahrung im Umgang mit ungerechtfertigten Online-Bewertungen und kann Sie dabei unterstützen, Ihren guten Ruf und Ihr Geschäft zu schützen. Wir sind Experten im Löschen von negativen Bewertungen. Füllen Sie dazu gerne das Formular unter folgendem Link aus und erhalten innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Festpreisangebot für die Löschung Ihrer schlechten Bewertungen:
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Autorin: Rechtsanwältin Darja Hannekum, LL.M. (University of Miami)
Fachanwältin für IT-Recht
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