Rechtsanwältin Darja Hannekum, LL.M.
Lohnt sich eine Markenanmeldung?
Aktualisiert: 27. Apr.
Ein erfolgreiches Produkt wird von einer starken Marke geprägt. Diese Marke trägt einen hohen wirtschaftlichen Wert und muss vor Ausnutzung durch Konkurrenten geschützt werden. Zu diesem Schutz kann eine deutsche, europäische und internationale Markenanmeldung viel beitragen.

1. Wann lohnt sich eine Markenanmeldung?
Sobald Markenaufbau für ein Unternehmen oder ein Produkt betrieben, ein Logo entwickelt und ein Slogan formuliert wird, werden Entwicklungs- und Marketingausgaben getätigt. Spätestens vor größeren Investitionen ist es empfehlenswert über den Schutz der Marke nachzudenken, um zu verhindern, dass sich ein Konkurrent den eigenen Markenaufbau zu Nutzen macht. Eine gründliche Markenrecherche und frühzeitige Markenanmeldung kann kostspielige Markenauseinandersetzungen vermeiden. Zwar entfaltet das Markengesetz auch für bestimmte, nicht-eingetragene Marken Schutz (weitere Ausführungen hierzu folgen im nächsten Punkt), diese sind in der Praxis aber nur selten einschlägig.
2. Sind auch nicht eingetragene Marken geschützt?
Das deutsche Markengesetz schützt Benutzungsmarken und „Notorietätsmarken“, jedoch sind diese Ausnahmefälle nur sehr bekannten Marken vorbehalten.
Eine Benutzungsmarke ist ohne Eintragung in das Markenregister geschützt, sobald sie Verkehrsgeltung hat. Das heißt, dass die Marke durch ihre intensive Benutzung schon so bekannt ist, dass die angesprochenen Kunden damit automatisch ein Unternehmen oder ein Produkt verbinden. Ob eine Benutzungsmarke vorliegt, wird erst in einer behördlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung geprüft.
Eine Notorietätsmarke kann als nicht eingetragene Marke dennoch Schutz genießen, wenn sie, trotz international sehr großer Bekanntheit, in Deutschland noch nicht genutzt wird. Hier verfolgt das Gesetz den Zweck, großen Marken schon vor Eintragung in Deutschland und aktiver Nutzung der Marke in Deutschland, einen Markenschutz zu gewähren.
Außerdem schützt das Deutsche Markengesetz neben Marken auch Geschäftsbezeichnungen, Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geographische Herkunftsangaben. Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt. Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken, § 5 Markengesetz. Hierbei sind Unternehmenskennzeichen und Werktitel bereits ohne nennenswerte Bekanntheit, schlicht durch Nutzung im geschäftlichen Verkehr geschützt.
3. Wie hoch ist die Amtsgebühr einer Markenanmeldung?
Die Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beinhaltet die Gebühr für bis zu drei Waren- und/oder Dienstleistungsklassen. Sie beträgt 300 Euro, bei elektronischer Anmeldung 290 €. Ab der vierten Klasse ist für jede weitere Klasse eine Gebühr von 100 Euro zu zahlen. Hinzu kommen etwaige Anwaltskosten.
Die Grundgebühr beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) für eine Klasse beträgt 850 EUR. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 EUR. Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR je Klasse. Hinzu kommen etwaige Anwaltskosten.
Hast du weitere Fragen hierzu? Schreib uns gerne unter info@kanzlei-de.de