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EU-Unionsmarke anmelden: Wie kann ich meine Marke in der EU schützen?

In der heutigen dynamischen Geschäftswelt ist es essenziell, den Wert und die Einzigartigkeit Ihres Unternehmens durch eine starke Marke zu sichern. Die Anmeldung einer EU-Marke ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die ihre Markenidentität über die Grenzen ihres Heimatlandes hinaus in der gesamten Europäischen Union schützen möchten. Doch der Prozess des Markenschutzes auf europäischer Ebene kann komplex und herausfordernd sein. In diesem Artikel führen wir Sie durch die wesentlichen Schritte, um erfolgreich eine "EU Marke anmelden" zu können. Von der Bedeutung der Markenrecherche über die Anmeldung bis hin zur finalen Registrierung bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) decken wir alle wichtigen Aspekte ab, die Sie kennen müssen, um Ihre Marke effektiv in der EU zu schützen. Gerne übernehmen wir die Markenanmeldung direkt, für Sie, bequem zum Festpreis.

Übersicht

  1. Was ist eine Marke
  2. Nationale Marke oder Unionsmarke?
  3. Markenrecherche
  4. Waren- & Dienstleistungsverzeichnis
  5. Markenanmeldung & Kosten
eu marke anmelden

1. Was ist eine Marke?

Die Marke ist ein Kennzeichen welches Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterscheidet. Als ein solchen Kennzeichen kann eine Buchstaben- und/oder Zahlenabfolge oder ein bildliches Logo dienen, aber auch Farbzeichen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und sonstige Aufmachungen.

Auf europäischer Ebene führt das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (kurz: EUIPO) das Markenregister der Unionsmarken und nimmt die Anmeldung neuer Marken entgegen. Zusätzlich hat jedes europäische Land ein eigenes Markenamt, welches das Register der jeweiligen nationalen Marken führt. In Deutschland ist das zum Beispiel das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz: DPMA). Internationale Marken werden bei der World Intellectual Property Organization (kurz: WIPO) angemeldet

Markenschutz kann zwar auch bereits vor der Eintragung in ein Markenregister bestehen, aber es sprechen viele Argumente dafür eine Markenanmeldung durchzuführen. Sobald Markenaufbau für ein Unternehmen oder ein Produkt betrieben, ein Logo entwickelt und ein Slogan formuliert wird, werden Entwicklungs- und Marketingausgaben getätigt. Spätestens vor größeren Investitionen ist es empfehlenswert über den Schutz der Marke nachzudenken, um zu verhindern, dass sich ein Konkurrent den eigenen Markenaufbau zu Nutzen macht. Eine gründliche Markenrecherche und frühzeitige Markenanmeldung kann kostspielige Markenauseinandersetzungen vermeiden. EU Marke anmelden: zum Festpreis mit uns.

2. Nationale Marke oder Unionsmarke?

Wie der Name schon sagt, entfaltet die nationale Marke nur Markenschutz auf dem jeweiligen Gebiet des Landes der Anmeldung der nationalen Marke. Der Vorteil der Unionsmarke ist ein einheitlicher, europaweiter Markenschutz durch nur eine Anmeldung.

Die Anmeldung einer nur nationalen Marke kann Sinn machen, wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen lokal und nicht über Landesgrenzen hinweg anbietet. Sobald ein Unternehmen über die nationalen Grenzen hinaus mit seiner Marke in Erscheinung treten möchte, ist die Anmeldung einer Unionsmarke oft vorteilhaft.

3. EU Marke anmelden: Markenrecherche

Vor der kostenpflichtigen Anmeldung einer Marke sollte in jedem Fall eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden.

Der Inhaber einer bereits angemeldeten Marke kann gegen später angemeldete Marken, die seiner Marke ähneln oder mit seiner Marke identisch sind, wegen Verwechslungsgefahr Widerspruch gegen die Markenanmeldung der neueren Marke einlegen. Dem Widerspruch folgt ein Widerspruchsverfahren, indem die Parteien sich im Wege einer Abgrenzung zueinander einigen können oder das EUIPO über die Verwechslungsgefahr entscheiden lassen können. Der Widerspruch kann die Löschung der prioritätsneueren Marke nach sich ziehen.

Die hierdurch entstehenden Kosten lassen sich in vielen Fällen durch eine gründliche, vorherige Recherche nach ähnlichen oder identischen bereits bestehenden Marken in dem geplanten Waren- und/oder Dienstleistungssegment vermeiden.

4. Waren- & Dienstleistungsverzeichnis

Marke werden nicht für sämtliche Waren- und Dienstleistungen eingetragen, sondern nur für die bei der Anmeldung ausgewählte Waren- und Dienstleistungsklassen (sogenannte Nizza-Klassen). Es gibt 45 Klassen unterteilt in 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen.

Die Klassen definieren den Schutzumfang der Marke. Nur in diesem Bereich dürfen später keine weiteren ähnlichen oder gleichen Marken angemeldet werden, da nur in der gleichen Branche gegenüber einem ähnlichen Kundenkreis die Gefahr der Verwechslung bestehen kann.

Bei der Anmeldung sollten nur Klassen gewählt werden, die tatsächlich auch innerhalb der nächsten fünf Jahren benutzt werden, da für Klassen, die nicht benutzt werden nach fünf Jahren Benutzungsschonfrist von anderen Marktteilnehmern die Löschung beantragt werden kann.

Gleichzeitig sollten direkt zu Beginn auch Klassen angemeldet werden, die möglicherweise erst innerhalb der nächsten fünf Jahre benutzt werden sollen, da nach der Anmeldung zwar noch Klassen gelöscht werden können, aber keine Klassen hinzugefügt werden können. Um den Schutz auch nach der Markenanmeldung auf weitere Klassen zu erweitern, muss die Marke für die weiteren Klassen neu angemeldet werden. Das verursacht erneute Anmeldekosten und führt dazu, dass die spätere Marke mit den weiteren Klassen auch ein späteres Eintragungsdatum trägt. Der Nachteil eines späteren Eintragungsdatums ist, dass in der Zwischenzeit andere Marktteilnehmer bereits ähnliche Marken in den später angemeldeten Klassen angemeldet haben können und als sog. prioritätsältere Marke gegen die spätere Markenanmeldung vorgehen können.

5. Markenanmeldung & Kosten

Eine Unionsmarke kann auf der Internetseite des EUIPO elektronisch angemeldet werden. Die Grundgebühr des EUIPO für die Anmeldung einer Unionsmarke beträgt 850,00 € für eine Klasse, weitere 50,00 € für eine zweite Klasse und jeweils weitere 150,00 € ab der dritten Klasse. Die Schutzdauer einer Unionsmarke beträgt 10 Jahre. Vor Ablauf der 10 Jahre besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Markenschutzes.

Das Markenamt prüft den eingereichten Antrag auf formelle Fehler und ob der Eintragung formelle Schutzhindernisse entgegenstehen. Bei den absoluten Schutzhindernissen wird allerdings nicht geprüft, ob Verwechslungsgefahr mit bereits eingetragenen Marken besteht. Die Prüfung beschränkt sich auf absolute Schutzhindernisse, wie zum Beispiel, ob die Marke ausreichend Unterscheidungskraft zu den Waren- und/oder Dienstleistungen, die sie umschreiben soll, bietet oder gegen Gesetze verstößt. Nicht genug Unterscheidungskraft bietet zum Beispiel der Markenname „Bro-Secco“ für alkoholische Getränke.

Auch rein beschreibende Markennamen können wegen absoluten Schutzhindernissen nicht geschützt werden (z.B. „Nagelfarben“ für Nagellack).

Soweit sämtliche Voraussetzungen gegeben sind, wird die Marke veröffentlicht und wenn innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung kein Widerspruch gegen die Markenanmeldung eingeht, wird sie in das Unionsmarkenregister eingetragen.

Gerne beraten wir Sie im Markenrecht oder melden Ihre EU Marke zum Festpreis für Sie an.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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