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Urheberrecht

Schutz & Vertretung für Ihre kreativen Werke

Das Urheberrecht ist eines der zentralen Rechtsgebiete in unserer digitalen Ära. Im Zeitalter des Internets, in dem Inhalte binnen Sekunden geteilt, vervielfältigt und verbreitet werden können, ist es essenziell, die Rechte von Kreativen zu schützen und zu verteidigen. Ob Sie ein Künstler, Schriftsteller, Musiker, Fotograf, Designer oder Filmemacher sind, Ihre kreativen Werke sind Ausdruck Ihrer Persönlichkeit und verdienen rechtlichen Schutz. Unsere Kanzlei versteht die Bedeutung und den Wert des Urheberrechts.

Zu unseren Schwerpunkten im Urheberrecht zählen insbesondere:

1.    Beratung bei der Schöpfung: Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Erstellung und Vermarktung Ihrer Werke und beraten Sie hinsichtlich potenzieller Rechtsverletzungen.

2.    Durchsetzung von Rechtsansprüchen: Falls Ihr geistiges Eigentum ohne Ihre Zustimmung genutzt wird, stehen wir an Ihrer Seite, um Ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen.

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3.    Lizenzverträge und Nutzungsvereinbarungen: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Werke rechtskonform zu lizenzieren, sei es in Form von Musiklizenzen, Bildrechten oder Verlagsverträgen.

4.    Verteidigung gegen Ansprüche Dritter: Falls Sie beschuldigt werden, das Urheberrecht eines anderen verletzt zu haben, vertreten wir Sie kompetent und engagiert.

5.    Beratung im digitalen Raum: Das Internet stellt uns vor neue Herausforderungen. Sei es bei Fragen rund um soziale Medien, Streaming-Dienste oder Online-Plattformen, wir sind mit den neuesten Entwicklungen vertraut und beraten Sie kompetent.

Das Urheberrecht ist nicht nur ein Schutz für Kreative, es ist auch ein Instrument, das Kultur und Innovation fördert. Es gewährleistet, dass Kreative für ihre Arbeit belohnt werden und dass ihre Werke nicht ohne Zustimmung vervielfältigt oder verbreitet werden.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr geistiges Eigentum den Schutz und die Anerkennung erhält, die es verdient. Kontaktieren Sie uns heute, um mehr über unsere Leistungen im Bereich des Urheberrechts zu erfahren. Wir stehen Ihnen mit Expertise und Engagement zur Seite.

Typische Probleme im Urheberrecht:

Anwendung der MFM-Empfehlungen im Fotorecht: Ein Überblick

Einführung in die MFM-Empfehlungen

Die MFM-Empfehlungen, herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, bieten eine Orientierung für marktübliche Vergütungen bei der Nutzung von Bildrechten. Ihre Bedeutung tritt insbesondere bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen im Falle von Urheberrechtsverletzungen hervor. Dieser Artikel soll klären, unter welchen Umständen diese Empfehlungen relevant sind und was zu tun ist, wenn sie in einer Abmahnung mit überhöhten Forderungen zitiert werden.

Kritische Betrachtung der Anwendbarkeit

Die MFM-Empfehlungen, oft als urheberfreundlich zitiert in Abmahnungen, stammen von einem Interessenverband und wurden von Gerichten unterschiedlich bewertet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in einem richtungsweisenden Urteil (BGH, Urteil vom 13.09.2018 – I ZR 187/17) festgestellt, dass diese Empfehlungen nicht ohne weiteres anwendbar sind, sondern eine Einzelfallbetrachtung erfordern.

Berechnung des Schadensersatzes im Urheberrecht

Es gibt drei Hauptmethoden zur Schadensberechnung:

  • Vermögenseinbuße inklusive entgangenem Gewinn
  • Herausgabe des Verletzergewinns
  • Lizenzanalogie, bei der eine angemessene Lizenzgebühr als Grundlage dient

Die Lizenzanalogie ist oft die praktikabelste Methode, da sie auf einer hypothetischen Vereinbarung zwischen den Parteien basiert.

Spezifische Anwendungsfälle der MFM-Empfehlungen

Die MFM-Empfehlungen finden Anwendung bei professionellen Fotografien oder solchen, die in Qualität und Kontext professionellen Aufnahmen gleichkommen. Obwohl einige höhere Gerichte diese Ansicht teilen, hat der BGH sich noch nicht explizit geäußert.

Einzelfallbetrachtung ist entscheidend

Die Anwendung der MFM-Empfehlungen erfordert eine individuelle Betrachtung, da es sich um Durchschnittswerte handelt. Für besondere Fotos können höhere Vergütungen gerechtfertigt sein. Die Art der Nutzung und die Reichweite sind ebenfalls zu berücksichtigen, eine schematische Anwendung ist nicht angemessen.

Grenzen der Anwendbarkeit

Bei Fotos aus kostenlosen Datenbanken oder wenn eine eigene Lizenzierungspraxis des Rechteinhabers besteht, sind die MFM-Empfehlungen nicht anzuwenden. Eine nachträgliche Vereinbarung unter dem Druck einer Abmahnung spiegelt oft nicht die tatsächliche Marktsituation wider.

Fazit

Die MFM-Empfehlungen bieten eine nützliche Orientierungshilfe, erfordern jedoch eine differenzierte Betrachtung jedes Einzelfalls. Ihre Anwendung ist nicht universell und sollte die spezifischen Umstände des jeweiligen Falls berücksichtigen.

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