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Wettbewerbsrecht

Für einen fairen und transparenten Markt

In unserer modernen Geschäftswelt, in der sich Marktlandschaften ständig weiterentwickeln und neue Technologien den Wettbewerb beeinflussen, ist das Wettbewerbsrecht von entscheidender Bedeutung. Es stellt sicher, dass Unternehmen fair und auf gleicher Augenhöhe konkurrieren, wodurch Innovationsanreize geschaffen und Verbraucher geschützt werden.

Unsere Kanzlei hat sich der komplexen Welt des Wettbewerbsrechts verschrieben und bietet:

  1. Abmahnungen: Sollte Ihr Unternehmen von einem Mitbewerber abgemahnt werden oder selbst eine Abmahnung gegenüber einem Mitbewerber in Erwägung ziehen, unterstützen wir Sie kompetent. Wir setzen für Sie nicht nur Unterlassungsansprüche durch, sondern sorgen auch dafür, dass die Gegenseite die Abmahnkosten trägt.
  2. Werbung und E-Commerce: Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Gestaltung von wettbewerbskonformen Werbekampagnen und Online-Auftritten. Darüber hinaus überprüfen wir Ihre Online-Vertriebskanäle und -Strategien auf ihre Konformität mit den Regularien des Wettbewerbs. (siehe auch Abmahnung nach Bewerben einer Herstellergarantie)
  3. Unlauterer Wettbewerb: Aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken können erheblichen Schaden anrichten. Wir schützen Ihr Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb und vertreten Ihre Interessen, sollten Sie selbst des unlauteren Wettbewerbs beschuldigt werden.
  4. Produktkennzeichnung: Das richtige Labeling von Produkten ist im Wettbewerbsrecht ein kritischer Punkt. Wir beraten Sie zu allen Fragen der Produktkennzeichnung, damit Sie wettbewerbsrechtliche Fallstricke vermeiden.
  5. Werbung und Produktnachahmung: Das Nachahmen von Produkten und Werbemaßnahmen kann zu rechtlichen Konflikten führen. Wir beraten Sie in diesem sensiblen Bereich und vertreten Ihre Interessen, sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Die teilweise Regulierung des Wettbewerbs spielt eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines dynamischen und fairen Marktes. Es fördert nicht nur einen gesunden Wettbewerb, sondern schützt auch vor unlauteren Geschäftspraktiken.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise. Kontaktieren Sie uns heute, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen immer im Einklang mit den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften agiert und gleichzeitig seine Wettbewerbsposition stärkt. Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zum Erfolg zu begleiten.

Wer darf im Wettbewerbsrecht abmahnen?

Zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sind direkte Wettbewerber oder deren beauftragte Anwälte befugt, wenn sie in direkter Konkurrenz zum Abgemahnten stehen, auch branchenübergreifend, wie die Rechtsprechung bestätigt hat. Bei der Abmahnung durch einen Anwalt ist eine Vollmacht vorzulegen. Kostenübernahmen für die Anwaltseinschaltung können geltend gemacht werden, wobei zu prüfen ist, ob die Einschaltung des Anwalts notwendig war, insbesondere bei einfach gelagerten Fällen.

wettbewerbsrecht

Neben Mitbewerbern können auch Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvereine abmahnen. Für Wettbewerbsvereine gelten spezifische Anforderungen, wie die satzungsgemäße Zielsetzung zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, eine signifikante Mitgliederzahl aus demselben Markt, die aktive Verfolgung relevanter Verstöße, die Durchführung weiterer Aufklärungsaktivitäten und eine angemessene organisatorische sowie finanzielle Aufstellung. Die reine Einnahmenerzielung durch Abmahnungen sollte dabei nicht im Vordergrund stehen. Formular basierte Abmahnungen werden kritisch gesehen.

Verbraucherschutzverbände müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um abmahnen zu dürfen, wie den Nachweis einer qualifizierten Einrichtung, die Gewähr sachgerechter Aufgabenerfüllung und die Verfolgung von Verbraucherinteressen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Ziel ist es, die Praxis von „Abmahnvereinen“ einzuschränken, die primär aus finanziellen Interessen handeln.

Inhalt der Abmahnung & Unterlassungserklärung

Eine typische Abmahnung enthält eine kurze Darstellung des Sachverhalts, eine rechtliche Begründung des Wettbewerbsverstoßes, eine Aufforderung zur Abgabe einer vertragsstrafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer Frist und die Androhung gerichtlicher Schritte bei Nichterfüllung. Die Unterlassungserklärung soll zukünftige Verstöße verhindern und umfasst die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe sowie die Kostenübernahme der Abmahnung.

Bei Erhalt einer Abmahnung ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Es ist wichtig, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu prüfen, insbesondere den Sachverhalt, den Vorwurf eines Wettbewerbsverstoßes, die Formulierung der Unterlassungserklärung und die Abmahnberechtigung des Absenders. Eine ungeprüfte Annahme der Forderungen sollte vermieden werden, ebenso das Ignorieren des Schreibens, da dies gerichtliche Maßnahmen nach sich ziehen kann.

Im Falle eines offensichtlichen Verstoßes ist die Abgabe der Unterlassungserklärung ratsam, um gerichtliche Schritte zu vermeiden. Allerdings sollte auch die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden, um ein zu weitgehendes Eingeständnis zu vermeiden. Bei Zweifeln oder Unklarheiten über die Berechtigung oder den Inhalt der Abmahnung sollte professioneller Rat eingeholt werden. Die Kosten der Abmahnung sollten kritisch betrachtet werden; eine Unterlassungserklärung kann ohne Kostenübernahme abgegeben werden, aber nicht ohne Vertragsstrafversprechens.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie gerne!

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